Rechtsprechung
BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,6638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausnutzung der dem fliessenden Verkehr eingentümlichen besonderen Gefahrenlage - Zeitpunkte des Beginns des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74
Die Gesamtstrafe bedarf einer besonderen Begründung (BGHSt 24, 268). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74
Als mildernder Umstand kann auch die erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit in Betracht gezogen werden (BGHSt 16, 360, 363). - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74
Für die neue Hauptverhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Bei der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall vorliegt, ist nicht, wie die Jugendkammer offenbar annimmt (UA S. 10), nur der äußere Tatablauf zu berücksichtigen (BGHSt 4, 8, 10).
- BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74
Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74
Sollte der Tatrichter auf Grund der neuen Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommen, daß der Angeklagte einen räuberischen Angriff im Sinne des § 316 a StGB gegen Serger unternommen hat, so müßte gegenüber einem solchen Verbrechen der Versuch einer räuberischen Erpressung wegen Gesetzeseinheit zurücktreten (BGH NJW 1974, 2098 Nr. 12, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74
Erforderlich für die Anwendung der Vorschrift ist es aber, daß der Tatentschluß nicht erst beim Halten des Kraftwagens gefaßt wird (BGHSt 24, 320; BGH, Urteil vom 7. September 1972 - 4 StR 366/72); in solchem Fall ist die Ausnutzung der in § 316 a StGB vorausgesetzten, dem fließenden Verkehr eigentümlichen besonderen Gefahrenlage nicht gegeben. - BGH, 07.09.1972 - 4 StR 366/72
Verurteilung wegen Autostraßenraubs - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 1 StR 499/74
Erforderlich für die Anwendung der Vorschrift ist es aber, daß der Tatentschluß nicht erst beim Halten des Kraftwagens gefaßt wird (BGHSt 24, 320; BGH, Urteil vom 7. September 1972 - 4 StR 366/72); in solchem Fall ist die Ausnutzung der in § 316 a StGB vorausgesetzten, dem fließenden Verkehr eigentümlichen besonderen Gefahrenlage nicht gegeben.